Wir begrüßen Sie auf der Homepage des
Gesamtelternbeirats der Tübinger Schulen.
Mitglieder des Gesamtelternbeirats sind entsprechend unserer Geschäftsordnung
"die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller von der Universitätsstadt Tübingen gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg getragenen Schulen".
Folgende Schularten sind im Gesamtelternbeirat vertreten:
Grundschule, Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, berufliche Schule und Privatschule.
Die Aufgaben und Pflichten des Gesamtelternbeirats ergeben sich aus dem
Schulgesetz für Baden-Württemberg (vom 08.08.2009)
beziehungsweise aus der
Geschäftsordnung des Gesamtelternbeirats der öffentlichen Schulen der Universitätsstadt Tübingen (vom 15.06.1989)
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